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Ausbildung & Beruf - Speyer

Finanzspritze vom Staat

BAföG für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland

Finanzspritze vom Staat

BAföG als Rettungsschirm: Nicht alle Eltern können ihre Kinder finanziell unterstützen. FOTO: CONTRASTWERKSTATT/STOCKADOBE.COM

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Genügt das elterliche Einkommen nicht, um Kinder finanziell in Ausbildung und Beruf zu unterstützen gibt es seit 1971 das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, kurz BAföG, das immer mehr Jugendlichen und jungen Erwachsenen hilft, ihre angestrebte Berufsausbildung mit staatlicher Unterstützung zu realisieren.
   

Im Jahr 2018 haben laut Statistischem Bundesamt 209.057 Schüler und 517.675 Studenten eine BAföG-Förderung erhalten. Ob und wie viel BAföG man monatlich bekommt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familien, von der jeweiligen Ausbildung und den persönlichen Lebensumständen ab.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit der BAföG-Novelle 2019 gehört auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie dazu.

Wer wird gefördert?

Schüler, Studenten und Meisteranwärter können BAföG erhalten, wenn sie Ausbildung oder Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahrs beginnen (bei Masterstudiengängen vor dem 35. Lebensjahr).

Wie finde ich heraus, ob ich Anspruch auf BAföG habe?

Objektive Kriterien entscheiden, ob eine finanzielle Förderung gewährt wird: Mit einem BAföG-Schnelltest kann beispielsweise vorab geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht, bevor man mit der Antragsstellung beginnt.

Zuschuss oder Darlehen?

Schüler müssen das staatliche Geld nicht zurückzahlen. Es gleicht einem Stipendium und ist ein Vollzuschuss. Studierende erhalten grundsätzlich die Förderung zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als zinsloses Darlehen.

Wo beantrage ich BAföG?

Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig. Für Schüler ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung in der Regel am Wohnort der Eltern, für Azubis am Ort der Ausbildungsstätte, zuständig. Studierende wenden sich an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. arf

INFO
Weitere Informationen zu Beantragung, Förderkriterien und -höhe unter www.bafög.de sowie www.meinbafoeg.de
  

ZUR SACHE I

Fakten zur Rückzahlung

Die maximal zurückzuzahlende Summe beträgt 10.000 Euro – auch wenn das Darlehen höher war. Mit der Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer begonnen werden. Die monatliche Mindestrate beträgt 105 Euro, ab April 2020 sind es 130 Euro. Das heißt: Selbst wer den Höchstbetrag (also 10.000 Euro) zurückzahlen muss, ist nach sechseinhalb Jahren schuldenfrei. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. msw

ZUR SACHE II

Das ist neu seit 1.8.2019

Fördersätze und Freibeträge wurden zum 1. August 2019 erhöht. Der BAföG-Satz steigt bei Studierenden von 735 auf 853 Euro, zum Wintersemester 2021 auf 861 Euro. Bei schulischer Ausbildung steigt der Höchstbetrag von 780 Euro im Jahr 2020 auf 832 Euro. Die Einkommensfreibeträge werden stufenweise bis 2021 insgesamt um 16 Prozent angehoben. Dadurch können nun mehr Studenten BAföG bekommen, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze einer BAföG-Förderung gelegen haben. Der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung und Kinderbetreuung steigt ebenfalls. msw