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Ausbildung und Beruf - Landau

Gesundheit braucht Pflege

Schule für Pflegeberufe in Speyer

Gesundheit braucht Pflege

Bietet gute Zukunftschancen: die Ausbildung an der Schule für Pflegeberufe in Speyer. FOTO: SCHULE FÜR PFLEGEBERUFE/FREI

Wer Spaß an der Arbeit mit Menschen hat und Lust auf soziales Engagement, ist in der „Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann“ genau richtig. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an der Schule für Pflegeberufe in Speyer und einer praktischen Ausbildung, die vor allem in den Krankenhäusern Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer und im Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen stattfindet.  Hier lernen die Auszubildenden neben den üblichen Fachbereichen wie Chirurgie oder Altersmedizin weitere spannende medizinische Abteilungen kennen. Zusätzlich gibt es Einsätze bei langjährigen Kooperationspartnern, etwa bei ambulanten Pflegediensten oder Seniorenheimen. Das Besondere an der Schule für Pflegeberufe ist die Individualität. Indem jeder einzelne Auszubildende persönlich und intensiv begleitet und gefördert wird, schaffen die Verantwortlichen eine vertrauensvolle und familiäre Atmosphäre. Keiner bleibt hier alleine! Nach dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung stehen den Absolventen viele Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen und sie können Menschen aller Altersstufen – vom Kind bis zum Senior – qualifiziert pflegen.Und sie haben noch einen Vorteil: Die Ausbildung ist europaweit anerkannt. Neugierig geworden? Der Ausbildungsbeginn ist jährlich am 1. September. Bewerben kann sich jeder, der einen Realschul- oder gleichwertigen Schulabschluss hat. Wer in den Beruf mal reinschnuppern möchte, kann ein pflegerisches Praktikum absolvieren. Auch das ist in den beiden Krankenhäusern möglich.

Schule für Pflegeberufe in Speyer

                 

Info

Schule für Pflegeberufe, Holzstraße 4a, 67346 Speyer, Telefon: 06232 133 297, E-Mail: pflegeschule@vincentius-speyer.de. Mehr Informationen unter vincentius-speyer.de oder guterhirte-ludwigshafen.de.

Freie Tage?

Aus dem Arbeitsrecht

Viele Beschäftigte können sich am Freitag auf zwei Tage Erholung freuen. Anderswo wird auch am Wochenende gearbeitet. Aber nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben? Laut Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftigt werden. Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit nötig und erlaubt sind, etwa zur Wartung der an den Werktagen benötigten IT oder im Krankenhaus. Hier sind Fälle möglich, in denen Beschäftigte wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: „Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tagen am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss“, sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden. Vielfach bestimmen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aber frühere arbeitsfreie Tage. dpa