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Numerus clausus: Örtliche oder bundesweite Beschränkung
Während man sich für einige Studiengänge einfach einschreiben kann, ist das Bewerbungsverfahren für andere Fächer an den Numerus clausus (NC) geknüpft. Gibt es für einen Studiengang einen NC, sind die zu vergebenden Plätze beschränkt.
Es gibt zweierlei NC: Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge haben nur an bestimmten Hochschulen einen NC, wie das Portal „abi.de“ der Bundesagentur für Arbeit erklärt. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen dagegen sind die Plätze an allen deutschen Hochschulen, die den Studiengang anbieten, begrenzt. Hierzu gehören zum Beispiel Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Verschiedene Kriterien für Studienplatzvergabe
Wer sich informieren will, ob ein Studiengang an einer bestimmten Hochschule einen NC hat, kann das etwa auf der Webseite „hochschulkompass.de“ tun. Dort lassen sich Studiengänge nach dem Zulassungsmodus filtern, sodass man gezielt nach zulassungsbeschränkten oder -freien Studienangeboten suchen kann.
Weitere Infos finden Interessierte auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule – zum Beispiel, welche Kriterien neben dem Abischnitt noch zur Auswahl herangezogen werden. Der Abischnitt sei für gewöhnlich das wichtigste, daneben können aber auch andere Faktoren einfließen.
Keine Abschreckung mit schlechterer Abi-Note
Welcher Schnitt reicht, zeige sich dann erst nach der Studienplatzvergabe: Die Abiturnote der Person, die den letzten Studienplatz erhalten hat, ist der aktuelle NC. Die NC-Ergebnisse der vergangenen Jahre können zwar als Orientierung dienen. Da aber nicht vorhersehbar sei, wie viele Interessierte sich bewerben, sollten sich Schulabsolventen mit einer vergleichsweise schlechteren Abiturnote nicht von einer Bewerbung abhalten lassen, rät „abi.de“. dpa