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Ausbildung & Beruf - Kusel

Erfolgreich im Nachwuchskader

Team KOB sucht dich:

Michele Becker (rechts) im Gespräch FOTO: KOB/GRATIS
Michele Becker (rechts) im Gespräch FOTO: KOB/GRATIS

Wie erfolgreich die Ausbildung bei KOB ist, erzählt Michele Becker, Auszubildende Maschinen- und Anlagenführer - Textiltechnik, kurz nach dem Training.

Reporter: Frau Becker, wie fühlen Sie sich bisher so als neuer Teil der KOB-Junioren?

Michele Becker: Ich fühle mich super. Ich bin sehr gut hier aufgenommen worden. Die Ausbilder und das Team haben mir echt geholfen, mich schnell zurecht zu finden.

Reporter: Wie sind Sie auf den Verein und die Position aufmerksam geworden?

Becker: Ich war vor der Juniorenmannschaft in einem Übungscamp, wo mir die damalige Juniorin von KOB erzählt hat.

Reporter: Und wie läuft das Training bisher?

Becker: Meine Stärke liegt ganz klar im praktischen Teil. Das macht mir einfach total viel Spaß. Aber auch die Theorie läuft gut. Bei bekommt Schwierigkeiten man jederzeit Unterstützung.

Reporter: Was ist Ihnen bisher besonders positiv aufgefallen?

Becker: Also, besonders spannend finde ich das Trainingslager und die Aufbau-Einheiten, an denen man teilnehmen kann. Außerdem hab' ich einen persönlichen Ansprechpartner. Sowas gibt es bei den meisten anderen Vereinen nicht.

Reporter: Haben Sie schon Pläne für Ihre Zukunft bei KQB?

Becker: Erstmal möchte ich die Junioren-Abteilung durchlaufen, und dann am liebsten hier in die A-Mannschaft wechseln. Mal sehen, wo mich die Reise hinführt. Es gibt bei KOB ja zahlreiche Möglichkeiten, mich zu spezialisieren.

Reporter: Das stimmt! Dann viel Glück bei Ihrer weiteren Laufbahn!

Becker: Vielen Dank!
red

Info:

KOB GmbH
67752 Wolfstein
www.kob.de

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Abgesichert

Auch Berufseinsteiger können Erwerbsminderungsrente bekommen

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Eigentlich müssen dafür vorher bereits Rentenbeiträge eingezahlt worden sein. Doch was ist mit Berufseinsteigern?

Schon in den ersten Jahren im Job kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben abrupt stoppen. Auch wenn sie nicht die erforderlichen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Berufseinsteiger dann abgesichert. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Können die Jobstarter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht bei ihnen schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung aus, damit sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben.

Gibt es einen anderen Grund für eine Erwerbsminderung, also zum Beispiel eine nicht beruflich bedingte Krankheit, dann greift eine weitere Regelung. Dafür muss allerdings eine volle Erwerbsminderung vorliegen.

In so einem Fall sind die fünf Pflichtjahre auch bei Berufsanfängern schon vorerfüllt, sofern die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbei- träge gezahlt wurden.

Generell berechnet sich diese Rente nicht nur aus den bisher eingezahlten Beiträgen, sondern durch die sogenannte Zurechnungszeit wird so kalkuliert, als habe man mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und bis zum künftigen Rentenbeginn im Alter weiter Beiträge gezahlt. dpa/tmn