Denn die Privathaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Dritte durch eigenes Fehlverhalten oder Unachtsamkeit geschädigt werden. Haben Eltern eine solche Versicherung abgeschlossen, sind lernende Kinder während ihrer ersten Ausbildung oft mit versichert. Das gilt laut Stiftung Warentest auch dann, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Voraussetzung ist GVI-Informationen zufolge aber, dass sie nicht verheiratet sind.
Eltern und Kinder sollten im Zweifel also in den Versicherungsunterlagen nachlesen oder beim Versicherer nachfragen, ob und in welchem Umfang die Police schützt. Tut sie das nicht oder nicht ausreichend, sollten Betroffene nachbessern.
Sehr gute Tarife gibt es laut Stiftung Warentest bereits ab unter 50 Euro im Jahr. Besonders leistungsstarke kosten etwas mehr. Wichtig: Weil die Schadenssummen im Privathaftpflichtbereich mitunter enorm sein können, sollte die Police Sach- und Personenschäden pauschal mindestens im Umfang von zehn Millionen Euro absichern. dpa/tmn