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Schnell und sicher

THÜGA bietet Wallbox zum komfortablen Laden

Schnell und sicher

Unterstützt mit der THÜGA den Ausbau der E-Mobilität: Rüdiger Froely. FOTO: THÜGA/FREI

Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, entdeckt eine ganz neue Art von Fahrkomfort und sorgt durch weniger Emissionen für saubere Luft. Der Energieversorger THÜGA unterstützt den Ausbau der E-Mobilität mit Lösungen für private und gewerbliche Kunden in der Region. Rüdiger Froely, Fachbereichsleiter Energiedienstleistungen und Sofia Lorenz, Fachbereichsleiterin Vertrieb & Produktmanagement, erklären im Interview, worauf es ankommt.

THÜGA bietet Wallbox zum komfortablen Laden

Was genau bietet die THÜGA ihren Kunden?

Grundsätzlich bieten wir eine Modellberatung an und prüfen, welche Wandladestation für den Bedarf des Kunden geeignet ist. Die Bandbreite reicht von der schlichten Wallbox bis hin zu intelligenten Modellen, die beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage kommunizieren können. Gegen einen geringen Unkostenbeitrag kommt ein Fachelektriker zum Kunden, der die technischen Gegebenheiten wie die Kapazität des Hausanschlusses sowie die Installationsmöglichkeiten vor Ort überprüft, zum Beispiel in der Garage oder dem Carport oder bei einem Mehrfamilienhaus auch mittels einer Stele am Stellplatz. Die THÜGA erstellt dann ein Angebot für eine passende Wallbox einschließlich Installation.

Wie hoch ist die Nachfrage?

Wir haben derzeit sehr viele Anfragen. Sowohl was die Beratung als auch was die Lieferzeit betrifft. Wir haben einen gewissen Bestand auf Lager, dennoch müssen zwischen drei und neun Monaten Lieferzeit ein kalkuliert werden.

Warum eine Wallbox? Reicht nicht eine Haushaltssteckdose?

Die Elektroautohersteller liefern zwar ein Adapterkabelmit, sodass es möglich ist, das E-Auto über eine Haushaltssteckdose zu laden. Das ist aber nur für den Notfall! Eine normale Haushaltssteckdose ist nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt. Eine Wallbox hingegen bietet viel höhere Ladeleistungen, hohen Bedienkomfort sowie maximale Sicherheit.

Muss der Hauseigentümer zustimmen, wenn sein Mieter eine Wallbox anbringen möchte?

Ja. Es gibt seit 1. Dezember 2020 ein neues Gesetz zur Wohneigentumsmodernisierung. Der Vermieter darf sich nicht grundsätzlich gegen den Einbau verwehren. Doch da gibt es auch Ausnahmen, etwa wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht.

Wie können Interessenten einen Beratungstermin vereinbaren?

Unter der Rufnummer 06235 49031500. ovi