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Der Wunsch einer bestimmten Bestattungsart sollte in Formeiner letztwilligen Verfügung dokumentiert sein, rät der Bundesverband Deutscher Bestatter. Fehlt eine entsprechende schriftliche Erklärung, entscheiden die Angehörigen.
Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd- und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einen Sarg gelegt und im Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt. Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollständig auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.
Bei besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft etwa von einem Heißluftballon aus) ist es wichtig, dies rechtzeitig und genau zu Lebzeiten festzuhalten. Auch gesetzliche Bestimmungen in Deutschland sind hierbei zu beachten. Bestatter vor Ort beraten Interessierte bei allen Fragen. msw/Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatte