Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Dann kann die Berufsausbildung in Teilzeit einen Weg ins Berufsleben darstellen. Ein Weg, der nach Auffassung von Nadja Schäfer von der Agentur für Arbeit Kaiserslautern Pirmasens viel zu selten genutzt wird.
Teilzeit-Berufsausbildung als Chance
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sagt: „Oft ist diese Möglichkeit auf beiden Seiten, also bei möglichen Auszubildenden und bei den Ausbildungsbetrieben, unbekannt. Wir machen im Einzelfall individuell darauf aufmerksam.“ Schäfer erläutert, was eine solche Teilzeit-Berufsausbildung ist: „Hierbei handelt es sich um eine vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als normalerweise. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend.“
Zielgruppen sind Schwangere, Mütter und Väter mit kleineren Kindern, pflegende Angehörige, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Ebenso gehören Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen, Menschen aus dem Ausland und Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen, dazu.
Allerdings: Eine solche Teilzeit-Berufsausbildung im Betrieb – grundsätzlich sei diese Möglichkeit auch bei einer schulischen Ausbildung denkbar, so Schäfer –muss vorab mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden. Im Gespräch wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte legen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit machbar ist. Sie kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Wichtig ist, dass sich Auszubildende und Betrieb diesbezüglich einigen.
Wird pro Tag oder Wocheweniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Ein Beispiel: Wird bei einer dreijährigen Berufsausbildung vereinbart, die Ausbildungszeit auf 75 Prozent zu reduzieren, verschiebt sich das Ende der Ausbildung um ein Jahr. Die Ausbildung in Teilzeit dauert in diesem Fall vier Jahre.
Manche Auszubildende erreichen das Ausbildungsziel trotz Teilzeit in der regulären Dauer. So verfolgen zum Beispiel Auszubildende, die Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen, ihr Ausbildungsziel in der Regel besonders effektiv. In diesem Fall ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.
Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das mit dem Auszubildenden vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Anschließend beantragen beide Seiten die Teilzeit-Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer.
Teilzeit-Auszubildende haben genauso wie Vollzeit-Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb und kann daher entsprechend geringer ausfallen als bei Vollzeit üblich. In der Praxis wird jedoch oft eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht, kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.
Bei Fragen zur Teilzeit-Berufsausbildung und für weitere Informationen ist Nadja Schäfer Ansprechpartnerin. Die Beraterin ist unter der Telefonnummer 0631 3641526 oder auch per E-Mail erreichbar: kaiserslautern- pirmasens.BCA@arbeitsagentur.de. lmo