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Mehr Selbstständigkeit und leichtere Pflege

Vorteile von Pflege- und Krankenbetten

Mehr Selbstständigkeit und leichtere Pflege

Beim Pflegebett lassen sich Kopf- und Fußteil per Knopfdruck verstellen. FOTO: STOCK.ADOBE.COM/NAVINTAR

Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause zu bleiben, ist der Wunsch vieler Menschen. Das vorhandene Bett ist allerdings häufig ungeeignet. Für solche Fälle gibt es spezielle Pflegebetten. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten und zwei Wege bei der Beantragung.

Vorteile von Pflege- und Krankenbetten

Das typische Pflegebett hat einen elektrisch verstellbaren, mehrteiligen Einlegerahmen, wodurch der Neigungswinkel für Kopf- und Fußteil wählbar ist. Die Liegefläche ist meist in der Höhe verstellbar. Es kann per Rollen leicht an verschiedene Stellen gefahren werden und hat pflegeleichte Oberflächen. Durch die Neigungswinkel hilft es Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit beim selbstbestimmten Leben und kann für sie bewegungsfördernd wirken. Für die Pflegenden ist mit einem derartigen Bett das Umlagern, Anziehen und die Körperpflege kraft- und gelenkschonender. Zubehör kann etwa eine Bettverlängerung oder -verkürzung sein, ein Seitengitter, Bettgalgen, Aufrichthilfen sowie Seitenpolster. Auch spezielle Matratzen zur Dekubitusprophylaxe und Bettleitern gehören dazu. Generell gilt, bei „Kassenmodellen“ ist mit Lieferzeiten von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen. Prinzipiell sind Kranken- und Pflegebett das Gleiche, der Unterschied wird erst bei der Kostenübernahme deutlich. Die Krankenkasse kann die Kosten für ein so ausgestattetes Bett übernehmen, dann heißt es Krankenbett. Dafür muss keine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden, wohl aber muss eine Verordnung vom Arzt vorliegen.

Beim Pflegebettist die Pflegekasse gefragt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, also dass ein Pflegegrad anerkannt worden ist. Zudem muss ein solches Bett die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Bereits bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kann die Notwendigkeit für ein Pflegebett festgestellt werden. Darauf können Betroffene und ihre Angehörigen hinweisen.

Der Leistungsträger, bei dem der Antrag gestellt wird, überprüft, ob der Anspruch bei der Kranken- oder der Pflegekasse besteht. Sind beide gefragt, teilen sich die Kassen die Kosten. Dann und wenn die Krankenkasse übernimmt, zahlt der Versicherte 10 Euro zu. Trägt die Pflegekasse die Kosten allein, wird eine Zuzahlung von maximal 25 Euro fällig. hani