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Ludwigshafen – Eine Stadt im Wandel

Seit 200 Jahren Umschlagplatz am Wasserweg

Ludwigshafens Rheinhafen ist zugleich der Ursprung der Stadt – Heute bedeutender Binnenhafen

Seit 200 Jahren Umschlagplatz am Wasserweg

Er gab der Stadt ihren Namen, und im Stadtwappen findet sich sein Symbol: der Rheinhafen Ludwigshafen. Er rangiert, was die Umschlagzahlen angeht,bundesweit an fünfter Stelle der Binnenhäfen – gleich nach dem Bruder auf der anderen Rheinseite, dem Mannheimer Hafen.

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Als Erweiterung des ursprünglichen Hafens wurde der Kaiserwörthhafen zwischen 1912 und 1918 gebaut. Nach Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurden die Anlagen ab 1951 wieder aufgebaut. 2004 eröffnete das Containerterminal. . ARCHIVFOTO: KUNZ

Diese „Drehscheibe“ am Zusammenfluss von Rhein und Neckar besitzt einen der modernsten und sichersten Tankschiffhäfen und ist über ein eigenes Gleissystem dicht an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden.

In drei Jahren kann der Hafen das Jubiläum seines 200-jährigen Bestehens feiern: 1822 legte der Speyerer Tabak- und Weinhandelskaufmann Johann Heinrich Scharpff in der Rheinschanze, einem ehemals befestigten Brückenkopf am Rhein, einen Landungsplatz an. Ein erster Kran wurde installiert und ein Lagerhaus für die ein- und ausgehenden Güter errichtet. 1843 erwarb der Bayerische Staat die mittlerweile zum Freihafen erhobene „Rheinschanze“ und gab ihr zu Ehren von König Ludwig I. von Bayern den Namen „Ludwigshafen“.

Hier entwickelte sich eine rasch wachsende Siedlung, die bereits 1859 die Stadtrechte erhielt.

Und auch der Hafen wuchs. Erst wurde der Zollhafen ausgebaut, dann entstanden der Luitpoldhafen, der Mundenheimer Altrheinhafen und der Kaiserwörthhafen, die heute noch Bestandteile des Ludwigshafener Rheinhafens sind. Später wurde dieser um den Nordhafen ergänzt, ein von der BASF Aktiengesellschaft betriebener Gefahrguthafen mit höchsten Sicherheitsstandards, und um den Stromhafen, an dem 1980 die erste Containerverladebrücke in Betrieb ging. Weitere Containerterminals folgten.

Heute stehen im gesamten Hafenbereich zwei Containerverladebrücken, ein Containerkran für Bahnumschlag, neun Krananlagen, ein Hafenmobilkran, ein Hydraulikbagger, drei Bandanlagen mit Schüttrohr, eine Schütt- und Saugrohranlage sowie 19 Steiger mit Flüssigverladearmen oder -schläuchen bereit. Knapp 6000 Binnenschiffe schlagen hier jährlich über sechs Millionen Tonnen Güter um, die auf dem hafeneigenen, insgesamt mehr als 14 Kilometer langen Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle am Ludwigshafener Hauptbahnhof regional und überregional verteilt werden oder auf den zur Verfügung stehenden Lagerflächen (390.000 Quadratmeter Freilager, 38.200 Quadratmeter Hallenlager, 31.000 Tonnen Getreidelagerraum, 140.000 Kubikmeter Tanklagerraum) zwischengelagert werden können. Da nimmt es nicht wunder, dass zahlreiche international tätige Logistikdienstleister und weltweit agierende Produktionsunternehmen den Ludwigshafener Rheinhafen als Standort gewählt haben.

„Gegenüber den Verkehrsträgern auf Straße und Schiene ist die Binnenschifffahrt innerhalb Europas die wirtschaftlichste Transportmöglichkeit. Gerade in Zeiten immer knapper werdender Rohstoffe und steigender Energiepreise gewinnt auch der Gütertransport auf den Wasserstraßen weiter an Bedeutung“, informierten die den Rheinhafen verwaltenden Hafenbetriebe Ludwigshafen GmbH.

Europaweit beträgt der Anteil der Binnenschifffahrt rund sieben Prozent des gesamten Binnenverkehrs. Auf dem Wasser transportiert werden vor allem Container, Kohle, Erdöl und Autos. |wip

Bei allem Spaß gelten auch für den Rollerfahrer Regeln

Seit Anfang August erweitern Leih-E-Scooter das Angebot im Nahverkehr – Fußgängerbereiche sind tabu

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Ordentlich abgestellt: zwei E-Scooter. ARCHIVFOTO:MIX

Anfang August haben sie auch in Ludwigshafen Einzug gehalten: Elektro-Tretroller, auch E-Scooter genannt, zum Ausleihen. Das geht mit Smartphone-App und Registrierung und ist relativ einfach. Aber mit ihnen unterwegs zu sein, erfordert einige wichtige Regeln einzuhalten.
 

Um E-Scooter nach der Fahrt abzustellen, müssen keine bestimmten Stationen angefahren werden, sind sie doch als komfortabler Überbrücker der „letzten Meile“ etwa von der Straßenbahnhaltestelle nach Hause oder zum Zielgeschäft in der City auch in der Nahverkehrsplanung geschätzt. Allerdings gibt es Zonen in der Stadt, in denen sie nicht abgestellt werden dürfen – die sind auch für Ludwigshafen definiert und können im Internet etwa auf den VRN-Seiten eingesehen werden. Allgemein gilt: E-Tretroller dürfen nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden.

Und es gibt Bereiche, in denen sie nicht benutzt werden dürfen, zum Beispiel in Fußgängerzonen und auf dem Gehweg und nicht entgegen der Einbahnstraßenrichtung. Es sei denn, wie der ADAC informiert, das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt das. „Wichtig: Das Zusatzschild ,Radfahrer frei’ (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern“, fügt der ADAC an. Ansonsten müssen E-Tretrollerfahrer aber die Radwege benutzen oder, wo keine sind, die Straße. Wildes Abstellen und rücksichtslose Nutzung der kleinen Flitzer hat schon manchen Ärger erzeugt – und kann auch Geld kosten, denn die Ordnungshüter kontrollieren zunehmend.

Empfohlen wird beim Fahren ein Helm, ein Muss ist das aber nicht. Ein Muss ist jedoch Enthaltsamkeit: „für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg“. |wip