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Ausbildung & Beruf - Grünstadt

Geringe Höhe, begrenzter Zeitraum 

Ein Studium ist teuer: Zur Finanzierung kann ein Studienkredit helfen – das gilt es zu beachten

Geringe Höhe, begrenzter Zeitraum 

Schon mit einem Schuldenberg ins Arbeitsleben starten? Für viele Berufseinsteiger ist das Realität,wenn sie für ihre Ausbildung an der Hochschule einen Studienkredit aufgenommen haben. Damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt, sollte Studierende einiges beachten.

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Orientierung für Studierende: Der Test vom Centrum für Hochschulentwicklung listet Besonderheiten, Bedingungen und Zielgruppen von Studienkrediten auf. FOTO: DPA

Wie viele Studierende nutzen Kredite?

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh veröffentlicht jedes Jahr einen Studienkredit-Test. Demnach beziehen aktuell etwa 100.000 Studierende in Deutschland Geld aus einem Bildungsfonds oder Studienkredit. Fast 92 Prozent der Verträge, die 2017 abgeschlossen wurden, liegen bei der staatlichen KfW-Bank und dem Bundesverwaltungsamt.

Was unterscheidet Studienkredite von anderen Darlehen?

„Ein Studienkredit ist etwas ganz anderes als die Null-Prozent-Finanzierung für den neuen Fernseher“, sagt Ulrich Müller vom CHE. Ein entscheidender Unterschied: Anders als bei Konsumentenkrediten erfolgt die Auszahlung bei Studienkrediten im Normalfallmonatsweise – und nach dem Abschluss gibt es eine kurze Ruhepause, bevor die Rückzahlung fällig wird. „Man muss also nicht den erstbesten Job annehmen, nur um den Kredit rasch zurückzuzahlen.“

Was ist bei der Entscheidung wichtig?

Vorab sollten Studierende die Vor- und Nachteile gut abwägen. „Ein Studienkredit ist keinesfalls zur alleinigen, dauerhaften Studienfinanzierung geeignet“, sagt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk. „Sonst droht eine Überschuldung.“ Er empfiehlt die Aufnahme eines Kredits nur in geringer Höhe oder in einer klar definierten Phase. Börsel rät dazu, einen Kredit nur „als letzte Wahl“ zu betrachten und zunächst die Alternativen zu prüfen: Können die Eltern finanzielle Unterstützung leisten, gibt es die Möglichkeit eines Stipendiums, besteht Anspruch auf Bafög? „Außerdem gibt es die Darlehenskassen der Studentenwerke“, sagt Börsel. Die Studiendarlehen sind zinslos, nur eine Verwaltungspauschale werde erhoben. In jedem Fall sei eine Beratung vor Aufnahme eines Kredits ratsam – zum Beispiel beim Studentenwerk oder dem Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Hochschule.

Worauf sollten Studierende bei der Auswahl achten?

Bei der Entscheidung für einen Anbieter bietet der Test vom CHE Orientierung. Michael Herte rät, die eigenen Anforderungen zu Aus- und Rückzahlungsbedingungen klar vor Augen zu haben und auf dieser Grundlage nach dem richtigen Angebot zu suchen. Außerdem wichtig: Die Vertragsbedingungen – auch für den Fall eines Studienabbruchs – sollten von Beginn an feststehen. „Wenn ich die Konditionen erst nach Abschluss des Studiums verhandele, habe ich eine schlechtere Position“, sagt Ulrich Müller vom CHE.

Ist die aktuelle Zinslage auch günstig für Studienkredite?

Der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes ist derzeit für 0,73 Prozent (effektiv) zu haben – „das sind natürlich Traumzinsen“, sagt Ulrich Müller. Er glaubt aber, dass die Talsohle bereits durchschritten sei. „Der KfW-Studienkredit liegt derzeit wieder bei 4,17 Prozent, vor einem halben Jahr betrug der Zinssatz mit 3,55 Prozent noch deutlich weniger.“ Das ist aber kein Vergleich zu den Werten von vor zehn Jahren: „Da bewegte sich der Zinssatz des KfW-Angebots mit über 6,5 Prozent noch in ganz anderen Regionen.“ |dpa

Unterstützung auf dem Weg nach oben

Aufstiegs-Bafög nicht nur für Meister – Verschiedene Voraussetzungen

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Wer sich zum Beispiel als Techniker der Fachrichtung Holz weiterbilden möchte, besucht in der Regel für zwei Jahre eine Fachschule. Um Lebensunterhalt, Prüfungen und Materialien zu finanzieren, lohnt es sich, Aufstiegs-Bafög zu beantragen. FOTO: DPA

Auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung investieren viele in die eigene Weiterbildung. Ein Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später einmal seinen eigenen Betrieb zu führen.

Solche Fort- und Weiterbildungen wollen finanziert sein. Dabei kann das sogenannte Aufstiegs- Bafög helfen. Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswirt – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Vielen ist es noch als „Meister- Bafög“ bekannt. Mit der neuen Bezeichnung fühlten sich aber mehr Menschen angesprochen, sagt Brigitte Seyfried vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Wer hat Anspruch auf die Förderung? Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums ist das jeder, der zur Fortbildungsprüfung oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Häufig wird aber eine abgeschlossene Erstausbildung erwartet. Der angestrebte berufliche Abschluss muss außerdem über dem von Facharbeitern, Gesellen, Gehilfen und über dem Abschluss an einer Berufsfachschule liegen.

Seit 2016 können auch Bachelorabsolventen eine Förderung erhalten. Allerdings muss Fortbildung selbst finanziert werden, um gefördert werden zu können.

Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte auch beachten: Generell muss die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, um gefördert zu werden, wie Birgit Szybalski von der Handwerkskammer Münster erklärt.

Unterstützung bei der Antragstellung sinnvoll

Da man während einer Fortbildung in Vollzeit kein Geld verdiene, sei die Beantragung des Aufstiegs-Bafög aber auf jeden Fall sinnvoll, meint Szybalski. „Die Meistervorbereitung und -prüfung kann, je nach Gewerk, mehr als 10.000 Euro kosten.“ Die wenigsten bekämen die Fortbildung ohne Bafög gestemmt.

Und was genau wird gefördert? Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen erhalten Geförderte zum Beispiel in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung kommen als Zuschuss vom Land, bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein günstiges Darlehen vom Bund. Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstützung für Materialkosten.

Wer seine Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen ab. „Pro Monat können Alleinstehende bis zu 768 Euro erhalten“, erklärt Birgit Szybalski.

Und wo können Interessierte einen Antrag stellen? Das ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind es die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Szybalski rät Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auch Unterstützung bei der Antragstellung sei durchaus sinnvoll. Das Formular könne schnell undurchschaubarwerden.

Wer einen Antrag stellt, hat gute Chancen, gefördert zu werden. „Die Förderung für die Lehrgangskosten bekommt fast jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann“, sagt Birgit Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltungskosten sei oft drin, da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim Studierenden-Bafög von dem der Eltern – abhängig ist. |dpa 

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Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Entspannt gewandt beim Geschäftsessen

Mit diesen Benimmregeln stellt man sich in positivem Licht dar

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Vom Aperitif bis zur Menüauswahl: Mit den richtigen Benimmregeln können Geschäftspartner auch beim Businesslunch überzeugen.                    FOTO:ZEROCREATIVES/WESTEND61/DPA

Ein Geschäftsessen empfinden Berufstätige oft eher als unangenehme Pflicht denn als Vergnügen. Zwischen Aperitif, Dessert und Rechnung lauern zahlreiche Fettnäpfchen – da kann es schwerfallen, überzeugend aufzutreten.

„Beim Geschäftsessen stellt man sein Gegenüber auf den Prüfstand“, sagt Linda Kaiser von der Deutschen-Knigge-Gesellschaft. Ob Tischmanieren oder die Fähigkeit zum Small Talk: „Es sind die Kleinigkeiten, mit denen man punkten kann.“

Und die beginnen bereits bei der Einladung: Zu einem Geschäftsessen lädt ein, wer ein Anliegen hat. Derjenige sucht im Idealfall auch das Restaurant aus und bestimmt die Preiskategorie. Während des Essens ist der Gastgeber für seine Gäste verantwortlich. Er lässt sie ins Restaurant eintreten, kümmert sich gegebenenfalls um die Garderobe und weist jedem Gast seinen Platz am Tisch zu.

Am Platz darf der Gast zunächst die Serviette aufbrechen und entweder auf den Teller oder rechts neben das Gedeck legen – sonst versperrt sie den Blick auf das Gegenüber. „Während des Essens liegt die Serviette einmal gefaltet auf dem Schoß“, sagt Kaiser. Am Ende des Menüs gehört sie dann neben das Gedeck – nicht auf den Teller.

Wenn es ans Bestellen geht, kann sich der Gast im Idealfall nach der Empfehlung des Gastgebers richten. Wichtig ist: Das Geschäft steht im Mittelpunkt, nicht das Essen. Schwierige Gerichte wie Spaghetti mit Tomatensoße oder ein großer Fisch sind eher nicht die richtige Wahl. Auch bei alkoholischen Getränken ist Mäßigung angesagt: „An einem Glas Wein zu nippen, ist am Abend in Ordnung. Mehr sollte es aber nicht sein“, sagt Jutta Boenig, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung.

Wenn alle Teilnehmer ein Getränk haben, darf zugeprostet werden. Ganz traditionell gilt: „Das Glas zu erheben ist Job des Gastgebers“, sagt Jan Schaumann, Stiltrainer und Coach. Mit den Gläsern anzustoßen, sei zwar erlaubt, allerdings nur mit den Tischnachbarn. Kommt das Essen nicht gleichzeitig, bittet der Gastgeber die Gäste, anzufangen.

Wenn etwas mit dem Essen nicht in Ordnung ist, sollte man zweimal überlegen, ob man sich beschwert. „Geschäftspartner schauen sehr genau darauf, wie man mit den Servicekräften umgeht.“

Das Geschäftliche wird erst nach dem Hauptgang angesprochen – und zwar vom Gastgeber, der als Einladender das Anliegen hat. Vorher sollten die Teilnehmer über unverfängliche Themen wie die Anfahrt, Sport oder Hobbys sprechen.

Das Smartphone hat beim beruflichen Restaurantbesuch nichts auf dem Tisch verloren. Am besten ist es währenddessen ausgeschaltet oder im Flugmodus. Wer einen wichtigen Anruf erwartet, kündigt diesen im Voraus an – und entschuldigt sich, erklärt Kaiser.

Während des Geschäftsessens gilt der gleiche Dresscode wie tagsüber im Unternehmen. Wird es im Raum sehr warm, dürfen die Gäste erst ihr Jackett ablegen, wenn es der Ranghöchste tut. Wie stark solche Benimmregeln gelten, hängt immer von der Branche ab, meint Jutta Boenig.

Am Ende des Geschäftsessens steht schließlich die Rechnung. Die bezahlt in der Regel, wer eingeladen hat – und zwar diskret am Tresen. |dpa

INFO

www.deutsche-knigge-gesellschaft.de