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Ausbildung & Beruf - Frankenthal

Interview: Was gilt für erfolglose Fußballtrainer?

So früh wie möglich abschließen

Interview: Was gilt für erfolglose Fußballtrainer?

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Die Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen von der Rechtsanwaltskanzlei SBS Legal aus Hamburg ist Expertin im Bereich Arbeitsrecht. Dass nicht alle Berufsgruppen automatisch unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen, erklärt Prinzen im Interview:
  

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Kein leichter Gang: Wer seinen Arbeitsplatz wegen einer Kündigung räumen muss, sollte zunächst ruhig bleiben. FOTO: ADOBE. STOCK.COM/VIACHESLAV IAKOBCHUK

Frau Dr. Prinzen, dass Bundesligatrainer im Fußball nach schlechten Leistungen der Mannschaft entlassen werden, kommt öfters vor. Wie ist das mit dem Kündigungsschutz in Deutschland vereinbar?

Bundesligatrainer haben besondere individuell ausgehandelte Verträge mit entsprechenden Kündigungsklauseln. Diese sind in der Regel nicht mit einem klassischen Arbeitsvertrag vergleichbar.

Haben entlassene Trainer nach der Kündigung Anspruch auf staatliche Unterstützung?

ALG I ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt wird. Grundsätzlich haben alle erwerbsfähigen Personen Anspruch auf ALG I, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Insofern gilt dies auch für entlassene Bundesligatrainer.
  

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Dr. Miriam Prinzen

Gibt es noch weitere Branchen und Berufe, in denen es solche gesonderten Regelungen gibt?

In Deutschland gilt die sogenannte Vertragsfreiheit. Diese beinhaltet die Freiheit des Einzelnen, Verträge jeder Art zu schließen. Hinzu kommen unterschiedlichste Gestaltungsmöglichkeiten, um einen solchen Vertrag zu entwerfen. Somit können dem Grunde nach in jeder Berufsbranche vom Gesetz abweichende rechtswirksame Klauseln vereinbart werden. nne/Foto: Prinzen/frei  

So früh wie möglich abschließen

Arbeitskraft absichern: Wann lohnt die BU-Versicherung für Kinder?

Im Laufe des Arbeitslebens wird statistisch jeder Vierte mindestens einmal zeitweise berufsunfähig: Das zeigt eine Überprüfung der Deutschen Aktuarvereinigung. Helfen kann die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU.

Das Problem: Wer lange Zeit krank ist. muss finanziell zurückstecken. Denn die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente reichen oft nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Einkommensausfall zumindest abfedern. Das Problem: Der Schutz ist nicht ganz billig. Nach Angaben der Stiftung Warentest können für monatliche Renten zwischen 1000 und 2000 Euro jährliche Beiträge zwischen 490 und 880 Euro fällig werden. Abhängig ist die Höhe des Beitrages von der Gesundheit der Versicherten und von ihrem Beruf.

Vorerkrankungen und ein hohes berufliches Risiko, etwa bei Gerüstbauern, Piloten oder Heizungsmonteuren, können nicht nur die Beiträge in die Höhe treiben, sondern den Abschluss einer BU massiv erschweren oder sogar unmöglich machen, erklärt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Doch es gibt einen Ausweg: Die BU so früh wie möglich abschließen.

Selbst für minderjährige Kinder bieten Versicherungen schon BUs an. „Das ist in ganz vielen Fällen auch sehr sinnvoll", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: „Je früher ich abschließe, desto früher habe ich den Fuß in der Tür", sagt Grieble. Das Risiko später keinen BU-Schutz mehr zu bekommen, sinkt.

Und: „Je früher man abschließt, desto geringer ist der Beitrag." Manche BU-Verträge kosten anfangs unter 20 Euro pro Monat bei einer Versicherungssumme von 1000 Euro. Weil im Kindesalter meist kein Beruf feststeht, ergibt sich der Beitrag aus einer „Daumenkalkulation des Versicherers", sagt Grieble. Das Gute: „Der Beitrag steigt nicht, der bleibt." Wer also später in einem risikoreichen Beruf arbeitet, kann sparen.

Die meisten Anbieter versichern Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Es gibt aber immer mehr Anbieter, die einen Abschluss ab dem 10. Lebensjahr anbieten. Entscheidend dafür sind die Bedingungen. „Ausschlaggebend ist zunächst, wann ein Schüler als berufsunfähig bewertet wird". Im jungen Alter ist meist nur eine Versicherungssumme von 1000 Euro möglich. Der Vertrag kann später angepasst werden. Bei der Nachversicherung sollten Anbieter aber keine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung fordern, sagt Böhne. dpa